Service-Navigation

Suchfunktion

22.10.2021

Erste Hauskonferenz im Oktober 2021

1. Hauskonferenz


Am 1. Oktober 2021 fand die erste Hauskonferenz des Hauses des Jugendrechts Ulm statt. Die Kooperationspartner im Haus des Jugendrechts hatten sich bereits in ihrer Geschäftsordnung dazu entschlossen, ein bis zwei Mal im Jahr eine solche Hauskonferenz zu veranstalten. Aufgrund der Beschränkungen wegen der Corona-Pandemie konnte diese Veranstaltung erst jetzt und in ausreichend großen Räumen der Stadt Ulm am Ulmer Eselsberg abgehalten werden. Zunächst trafen sich in einem internen Teil der Veranstaltung die im Haus des Jugendrechts Ulm tätigen VertreterInnen der Polizei, der Stadt und der Staatsanwaltschaft, um über die Weiterentwicklung der Kooperation zu sprechen. Dabei wurden Feedbacks aller Mitarbeitenden zur bisherigen Zusammenarbeit und auch Anregungen für die Zukunft abgefragt und anschließend diskutiert. 

Nach einer kurzen Pause stießen zum 2. Teil der Veranstaltung VertreterInnen der externen Kooperationspartner - des Amtsgerichts Ulm, des Alb-Donau-Kreises, des Vereins G-Recht e.V. und der Agentur für Arbeit Ulm – sowie weitere Vertreter des Polizeipräsidiums Ulm und der Stadt Ulm dazu. Anhand von Bildern wurden die Teilnehmenden virtuell durch das Haus des Jugendrechts geführt, woran sich eine informative Kennenlern- und Vorstellungsrunde aller Anwesenden anschloss. Sehr interessant war sodann auch der Austausch unter den Teilnehmenden zu als notwendig erachteten neuen Projekten und „Handlungsaufträgen“ an das Haus des Jugendrechts, wobei vor allem die begleitete Ableistung von Arbeitsstunden und ein Diversionsprojekt zum Thema der Bekämpfung von Kinderpornografie und Sexting einen breiten Raum einnahm.

Insgesamt war es eine gelungene Veranstaltung, die in dieser oder abgewandelter Form im Jahr 2022 wieder stattfinden soll. 

Fußleiste