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Kostenlose Rechtsberatung


Grafisches Element mit Text: ZU RECHT KOMMEN! Wir bieten Rechtsberatung für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende im Haus des Jugendrechts Ulm



Neues Angebot im Haus des Jugendrechts: Kostenlose Rechtsberatung für junge Menschen, die anwaltlichen Rat suchen

Wenn anwaltlicher Rat nötig ist, finden Jugendliche in Ulm künftig eine für sie kostenlose Anlaufstelle: Ab 17. Februar 2022 wird im Haus des Jugendrechts Ulm eine anwaltliche Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche mit deren Eltern sowie Heranwachsende (im Alter von 18 bis 20 Jahre), die in Ulm wohnhaft sind, neu eingerichtet. Jeweils donnerstags im etwa 14-tägigen Abstand bieten engagierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Zeit von 14 bis 16 Uhr in den Räumlichkeiten des Hauses des Jugendrechts Ulm in der Schaffnerstraße 3 in Ulm unbürokratisch und kostenfrei eine Rechtsberatung an. Das neue Beratungsangebot wird vom Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg finanziert und in Kooperation mit dem örtlichen Anwaltsverein betrieben. Die Rechtsberatung umfasst dabei neben dem Strafrecht auch andere Rechtsgebiete wie Vertrags-, Familien-, Sozial-, Verkehrs-, Ausländer- und Mietrecht. 

Rechtsanwältin Christina Seng-Roth skizziert die hinter dem Projekt stehende Idee: „Wir möchten jungen Menschen in Ulm mit unserem Beratungsangebot eine niederschwellige Hilfe anbieten. Ob es um den Handyvertrag oder um rechtliche Schwierigkeiten mit dem Vermieter geht: Wir können unkompliziert und schnell eine hilfreiche Erstberatung anbieten.“ Sie weist dabei darauf hin, dass keine persönlichen Daten der Rechtssuchenden erhoben oder gespeichert werden.

Die aktuellen Beratungstermine sind auf der Homepage www.haus-des-jugendrechts-ulm.de zu finden. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Auch ist die Erteilung eines Beratungsscheins keine Voraussetzung für die Beratung. Die Rechtssuchenden können sich unmittelbar an den in der Beratungsstelle im Haus des Jugendrechts anwesenden Rechtsbeistand wenden. Die Vergütung für die Tätigkeit des Rechtsanwalts bzw. der Rechtsanwältin übernimmt das Land Baden-Württemberg.

Termine 2024

  • 21.03.2024
  • 04.04.2024 
  • 18.04.2024
  • 02.05.2024 
  • 16.05.2024 
  • 06.06.2024 
  • 20.06.2024
  • 04.07.2024
  • 18.07.2024
  • 01.08.2024
  • 15.08.2024
  • 29.08.2024
  • 12.09.2024
  • 26.09.2024
  • 10.10.2024
  • 24.10.2024 

Hintergrundinformation

Rechtsgrundlage für das neue, kostenlose Angebot ist das Beratungshilfegesetz und die zwischen dem Ulmer AnwaltVerein und der Staatsanwaltschaft Ulm mit Ermächtigung des Justizministeriums Baden-Württemberg geschlossene Vereinbarung zum Betrieb einer anwaltlichen Beratungsstelle.

Die Vereinbarung zwischen der Staatsanwaltschaft Ulm und dem AnwaltVerein Ulm e. V. zum Betrieb dieser Beratungsstelle im Haus des Jugendrechts in Ulm wurde Ende 2021 unterzeichnet.

Das Haus des Jugendrechts hat seine Arbeit im Januar 2020 aufgenommen und ist für die Bearbeitung von Straftaten, die von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden im Stadtgebiet Ulm begangen wurden, zuständig. Unter einem Dach vereint arbeiten Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe im Strafverfahren behördenübergreifend vertrauensvoll zusammen. Sie verfolgen dabei u.a. die Ziele, Jugendkriminalität wirksam zu bekämpfen, die Jugendstrafrechtspflege durch Verkürzung der Verfahrensdauer weiter zu entwickeln und schneller und abgestimmter auf delinquentes Verhalten zu reagieren und dadurch zugleich den Opferschutz zu stärken.

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