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Täter-Opfer-Ausgleich


Der G-Recht e.V. bietet für Opfer und Täter eine Gelegenheit, außergerichtlich unter Beteiligung eines unparteiischen Dritten, eine befriedende Regelung von Konflikten herbeizuführen.

Wurde von einer Konfliktpartei eine Strafanzeige erstattet, können Staatsanwaltschaft, Gericht oder auch die Verfahrensbeteiligten selbst einen Täter-Opfer-Ausgleich anregen.
Den Beteiligten wird die Möglichkeit gegeben, mit Hilfe eines unparteilichen Vermittlers eine an den individuellen Interessen orientierte Klärung des Konflikts zu erzielen.
Ein von den Parteien als erfolgreich bewerteter Täter-Opfer-Ausgleich kann zur Einstellung des Strafverfahrens führen oder strafmildernd berücksichtigt werden.
Die Erfahrung zeigt, dass die Betroffenen in aller Regel mit dem Verlauf und Ergebnis der Vermittlung zufrieden sind. Anders als in einem Gerichtsverfahren haben sie hier die Möglichkeit, über den Vorfall in aller Ruhe zu sprechen und selbst ein faires Ergebnis zu finden. Haben die Beteiligten grundsätzlich an einem Täter-Opfer-Ausgleich Interesse, finden zunächst unverbindliche Einzelgespräche statt. Das weitere Vorgehen wird in Ruhe und ausführlich besprochen. Wenn alle Beteiligten einverstanden sind, kommt es zum gemeinsamen Gespräch. 

Täter-Opfer-Ausgleich umfasst regelmäßig:

  • Einzelgespräche mit den Beteiligten
  • Konfliktberatung und/oder Konfliktschlichtung (Ausgleichsgespräch),
  • eine Vereinbarung über die Wiedergutmachung und
  • die Berücksichtigung der Täter-Bemühungen im Strafprozess


Den Betroffenen bietet das Angebot eines Täter-Opfer-Ausgleichs:

  • Die Belange des Opfers finden im Täter-Opfer-Ausgleich mehr Berücksichtigung als dies im Rahmen eines formellen Strafverfahrens möglich ist. Das Interesse des Geschädigten an Wiedergutmachung, Schadensersatz und Genugtuung wird berücksichtigt. Das Opfer erhält die Möglichkeit, im direkten Kontakt mit dem Täter Angst abzubauen und Ärger zu artikulieren.
  • Der Täter erhält die Gelegenheit, sein Verhalten zu erklären und eigenverantwortlich und aktiv den entstandenen materiellen und immateriellen Schaden wiedergutzumachen.
  • Der Täter wird mit den Tatfolgen für das Opfer konfrontiert. Dadurch soll beim Beschuldigten die soziale Sensibilität für die Rechte und Bedürfnisse der Mitmenschen gestärkt werden.
  • Die der Straftat zugrunde liegenden Konflikte zwischen den Beteiligten werden durch einen Täter-Opfer-Ausgleich aufgegriffen und Lösungsmöglichkeiten erarbeitet. Auf diese Weise kann einer weiteren Eskalation vorgebeugt werden.
  • Täter-Opfer-Ausgleich belässt Konflikte im sozialen Nahraum der Betroffenen und fördert die Eigenkompetenz zur Konfliktregulierung. Durch eine konstruktive Reaktion auf die Straftat stärkt er das Rechtsbewusstsein und wirkt einer Stigmatisierung der Beschuldigten entgegen.

Die Mitarbeiter von G-Recht e.V. haben für die Tätigkeit im Täter-Opfer-Ausgleich eine von den Fachverbänden anerkannte Mediationsausbildung sowie weitere arbeitsfeldspezifische Fortbildungen absolviert.

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