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Ampelsystem


Ein erklärtes Ziel des Haus des Jugendrechts ist die frühzeitige, bedarfsorientierte Intervention, verbunden mit einem schnellen Informationsfluss zwischen den beteiligten Behörden. Um zu erkennen, bei welchem jungen Menschen Handlungsbedarf besteht, weil ansonsten die Gefahr droht, dass er/sie in eine kriminelle Karriere abrutscht, wurde das bereits aus anderen Häusern des Jugendrechts bekannte Ampelsystem übernommen. Dieses bietet die Möglichkeit, auch bei sogenannten Bagatelldelikten früh und schnell zu erkennen, wenn kritische Entwicklungen des jungen Menschen vorhanden sind und schnell angemessene Reaktionen einzuleiten.  

Eine grüne Ampel bedeutet beispielsweise, dass ein/e Ersttäter/in aufgrund jugendlicher Neugierde ein Bagatelldelikt, wie z.B. einen Ladendiebstahl oder eine Leistungserschleichung begangen hat, die überwiegend als jugendtypisch zu bewerten sind und bei denen keine Wiederholungsgefahr droht. Sobald aber die Anzahl und Qualität der Straftaten zunimmt oder andere Stellen aufgrund erzieherischer und entwicklungsbedingter Probleme ein Abrutschen in die Kriminalität befürchten, wird die Ampel auf gelb oder rot gesetzt. Diese Bewertung bietet die Möglichkeit, dass sich die beteiligten Behörden über geeignete Maßnahmen – im Idealfall mit dem/der Betroffenen und seinen/ihren Erziehungsberechtigten im Rahmen eines runden Tisches oder einer Fallkonferenz - über mögliche Maßnahmen und Hilfen austauschen und diese umsetzen. Jeder Kooperationspartner des Haus des Jugendrechtes hat die Möglichkeit, den Fall auf der Grundlage seiner Informationen zu bewerten und eine Fallkonferenz (ressortübergreifendes Fachgespräch) oder einen runden Tisch einzuberufen. 

Mit dem Ampelsystem kann zugleich der Gesetzesneuerung (§70 JGG) entsprochen und die Jugendhilfe im Strafverfahren zu einem frühen Zeitpunkt des Ermittlungsverfahrens eingebunden werden. 

Ampel

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