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Schulabsentismus


Zusammen mit den Schulen und den Behörden kümmern wir uns schon recht früh darum, dass Schüler/-innen der Schulpflicht nachkommen. Das passiert aus gutem Grund, denn regelmäßiges „Schulschwänzen“ - der so genannte Schulabsentismus - birgt Gefahren: Schüler/-innen riskieren die Versetzung oder gar den Schulabschluss und haben dadurch schlechtere Erfolgsaussichten bei der Suche nach Ausbildungs- oder Arbeitsplätzen. Außerdem verlieren sie den geregelten Tagesablauf. Viel Freizeit und Langeweile bringt erfahrungsgemäß viele junge Menschen auf dumme Gedanken, wodurch sie im schlimmsten Fall in die Kriminalität abgleiten. 

Auch wenn es Gründe geben kann, weshalb die Schule gemieden wird (z.B. Mobbing, Leistungsdruck, Ängste usw.), so ist es doch wichtig, das Problem anzugehen. Schulen, Lehrkräfte, Sozialarbeiter/-innen, betroffene Eltern und Schüler/-innen: Alle finden bei uns ein offenes Ohr. Schulen und Stadtverwaltung nutzen - neben Gesprächen und Einbindung der Schulsozialarbeit – die Möglichkeit über das Bußgeldverfahren, Eltern und Schüler/-innen zur Einhaltung der Schulpflicht zu bewegen. Hat diese Maßnahme nicht die gewünschte Wirkung, so wird das Haus des Jugendrechts mit der amtlichen Schulzuführung beauftragt.

Außerdem führt die Polizei folgende Maßnahmen durch:

  • Kontrollen an jugendspezifischen Treffpunkten während den Unterrichtszeiten
  • Ansprechen potentieller Schulverweigernder und Nachfrage bei Schule bzw. Eltern
  • Aufklärung der Betroffenen über Konsequenzen der Schulpflichtverletzung
  • Aufforderung zum Unterrichtsbesuch bei erkannter Schulvermeidung
  • Anfertigen eines Antreffberichts „Verdacht bei Verletzung der Schulpflicht“ für Eltern und Schule

Durch konsequentes Einschreiten in Zusammenarbeit mit den Schulen wollen wir mit unseren Maßnahmen der drohenden Verwahrlosung und Beeinträchtigung des geistigen und seelischen Wohls von Kindern und Jugendlichen entgegenwirken und den Schritt in die kriminelle Karriere verhindern. Bei Schulvermeidung stehen wir schon im frühen Stadium als Ansprechpartner/-innen zur Verfügung, um gemeinsam eine Lösung zu finden – polizeiliche Schulzuführung soll das letzte Mittel bleiben.

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