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Ziele
Mit dem Haus des Jugendrechts Ulm werden folgende Ziele angestrebt:
- ein schneller Informationsfluss zwischen allen beteiligten Institutionen im Hinblick auf delinquente Kinder und Jugendliche (im Rahmen des gesetzlichen Datenschutzes)
- die gemeinsame Entwicklung und Umsetzung institutionsübergreifender Handlungsstrategien zur Bekämpfung der Jugendkriminalität
- die zeitnahe, wirkungsvolle und angemessene Reaktion auf delinquentes Verhalten
- die verstärkte Vermittlung sinnvoller und bedarfsgerechter sozialpädagogischer Angebote
- die differenzierte Ausgestaltung der Diversionsstrategie und der damit verbundenen erzieherischen Maßnahmen
- die Verkürzung der Bearbeitungszeiten
- Opferbelange sollen unter anderem durch einen Opfer- und Wiedergutmachungsfonds gestärkt werden. Der Ausgleich soll möglichst zeitnah zum Ereignis erfolgen. Durch effektive Antigewaltprogramme wird ein präventiver Opferschutz umgesetzt
- die Entwicklung einheitlicher Qualitätsstandards für die Bearbeitung von Jugendsachen im Haus des Jugendrechts.
Zielgruppen der durchzuführenden präventiven und repressiven Maßnahmen im Haus des Jugendrechts Ulm sind durch Begehung von Straftaten und bedeutenden Ordnungswidrigkeiten auffällig gewordene
- Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz im Stadtkreis Ulm
- Heranwachsende mit Wohnsitz und zugleich Tatort im Stadtkreis Ulm, heranwachsende und jugendliche Intensivtäter (JUGIT) und Schwellentäter mit Wohnsitz im Stadtkreis Ulm und Alb-Donau-Kreis.