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Fallkonferenzen
Um auf aktuelle negative Entwicklungen straffällig gewordener Minderjähriger sehr zeitnah reagieren zu können, werden im Haus des Jugendrechts behördenübergreifende Fachgespräche – sogenannte Fallkonferenzen – durchgeführt. Hierbei sollen Informationen über den Minderjährigen und seine aktuelle Situation ausgetauscht und im Idealfall auch erzieherische Maßnahmen ergriffen werden. Auf dieser Grundlage entwickeln und verabreden die Teilnehmer der Fallkonferenz Handlungsschritte und Maßnahmen, die zu einem Legalverhalten und zur sozialen Integration des Minderjährigen führen sollen. An der Fallkonferenz nehmen regelmäßig Vertreter aller Kooperationspartner (mit Ausnahme der Jugendrichter) und üblicherweise auch der Minderjährige und seine Erziehungsberechtigten teil. Je nach Bedarf werden weitere Institutionen hinzugezogen, die mit dem Minderjährigen mit Erziehungs- oder Hilfsauftrag Kontakt haben bzw. diesem Hilfe und Unterstützung zukommen lassen können, so z.B. Schulsozialarbeiter, Lehrer, Ärzte oder Vertreter anderer Behörden.