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Über uns

Auf der Basis "Mehr Häuser des Jugendrechts" sprach sich die Landesregierung Baden-Württemberg im Koalitionsvertrag von 2011 bis 2016 für eine Ausweitung auf geeignete Städte Baden-Württembergs aus.
Nachdem von Vertretern des Polizeipräsidiums Ulm, der Staatsanwaltschaft Ulm, der Stadt Ulm unter Mitwirkung des Alb-Donau-Kreises, im Mai 2015 eine Lenkungsgruppe zur Schaffung von Grundlagen für ein "Haus des Jugendrechts" in Ulm gebildet wurde, mündeten die weiteren Bestrebungen in ein Projekt und schließlich wurde die Kooperation "Haus des Jugendrechts Ulm" zwischen dem Polizeipräsidium Ulm, der Staatsanwaltschaft Ulm und der Stadt Ulm, formal auf den Weg gebracht.
Die Staatsanwaltschaft stellt sich vor
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Die Staatsanwaltschaft als ermittlungsleitende Behörde hat die Aufgabe, Straftaten zu verfolgen und aufzuklären. Im Jugendstrafrecht steht anders als im Erwachsenenstrafrecht, wo es in erster Linie um die strafrechtliche Sanktionierung eines Fehlverhaltens geht, der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Die bei den straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden festgestellten Entwicklungsdefizite sollen in enger Zusammenarbeit mit der Polizei und der Jugendhilfe in Strafsachen beseitigt werden, um den Jugendlichen und Heranwachsenden in Zukunft ein gesetzestreues Verhalten zu ermöglichen.
Um die Erfolgschancen dieser notwendigen erzieherischen Einwirkung zu erhöhen, ist neben einer zügigen Aufklärung der Sachlage eine zeitnahe und an den konkreten Bedürfnissen des jeweiligen Jugendlichen bzw. Heranwachsenden orientierte Reaktion erforderlich. Die räumliche Nähe der an diesem Prozess beteiligten Institutionen im Haus des Jugendrechts bietet bereits frühzeitig die Möglichkeit, die Weichen für die weitere erzieherische Einwirkung zu stellen. In geeigneten Fällen kann die Staatsanwaltschaft ohne Mitwirkung des Gerichts im Rahmen eines sogenannten Diversionsverfahrens mit Auflagen und Weisungen auf das Fehlverhalten des Jugendlichen reagieren. Folglich muss es nicht zwingend zur Erhebung einer Anklage kommen. Ist jedoch eine erzieherische Intervention durch das Gericht erforderlich, erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage zum Jugendrichter bzw. Jugendschöffengericht und wirkt an der gerichtlichen Hauptverhandlung mit.
Die Staatsanwaltschaft Ulm entsendet einen Jugendstaatsanwalt in das Haus des Jugendrechts, der arbeitstäglich als Ansprechpartner für Polizei und Jugendhilfe im Strafverfahren zur Verfügung steht. Die bis zu drei Jugendstaatsanwälte der Staatsanwaltschaft Ulm, die sich diese Aufgabe im wöchentlichen Wechsel teilen, werden vor Ort die den Stadtkreis Ulm sowie die jugendlichen Intensiv- und Schwellentäter aus dem Stadtkreis Ulm sowie dem Alb-Donau-Kreis betreffenden Fälle bearbeiten. Außerhalb der Ermittlungsverfahren nimmt die Staatsanwaltschaft an Besprechungen und Haus- und Fallkonferenzen teil, um in Zusammenarbeit mit ihren Partnern Jugendliche betreffende relevante Entwicklungen sowie kriminelle Verhaltensweisen zu analysieren oder ein weiteres Abgleiten von Jugendlichen in die Kriminalität zu verhindern.
Staatsanwaltschaft Ulm
Olgastraße 109
89073 UlmTelefon: 0731/189-0
Telefax: 0800 66449281352E-Mail: poststelle@staulm.justiz.bwl.de
Die Stadt stellt sich vor
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Jugendgerichtshilfe
Die Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren / Jugendgerichtshilfe sind im Jugendgerichtsgesetz geregelt.
Der erzieherische Gedanke steht hierbei im Vordergrund.
Wir beraten strafunmündige Kinder sowie deren Familien.
Wir werden immer dann tätig, wenn Jugendliche zum Tatzeitpunkt zwischen 14 und 17 Jahren oder Heranwachsende zwischen 18 und 20 Jahren ein strafrechtliches Verfahren anhängig haben.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist in den gesamten Ablauf des Verfahrens eingebunden.
Sie nimmt hierbei eine neutrale Stellung ein.Wir beraten im Interesse des jungen Menschen und auf freiwilliger Basis.
Jugendhilfe im Strafverfahren ist kostenlos.Unsere Angebote:
wir BERATEN vor, während und nach dem Strafverfahren
wir PRÜFEN, ob Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen
wir HELFEN, wenn es um die Bewältigung von persönlichen Problemen geht
wir INFORMIEREN über Gesetze, Verfahren und Folgen
wir FÜHREN Diversionsverfahren der Staatsanwaltschaft DURCH
wir NEHMEN TEIL an Gerichtsverhandlungen und bringen soziale und erzieherische Gesichtspunkte ein,
wir schreiben SOZIALPÄDAGOGISCHE Stellungnahmen zur Persönlichkeitsentwicklung und zu den Lebensumständen
wir VERMITTELN und ÜBERWACHEN Auflagen und Weisungen
wir BETREUEN während Untersuchungs-Haft und Strafvollzug
Die Polizei stellt sich vor
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Im Haus des Jugendrechts Ulm arbeiten 15 Beamt/Innen der Schutz- und Kriminalpolizei, Staatsanwält/Innen und Mitarbeiterinnen der Jugendhilfe gemeinsam unter einem Dach zusammen.
Das "Haus des Jugendrechts" bietet den beteiligten Kooperationspartnern die Möglichkeit zur Zusammenarbeit bei der Umsetzung gemeinsamer Ziele bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität
Weitgehende Konzentration der polizeilichen Zuständigkeit im Bereich der Jugendkriminalität auf eine Organisationseinheit, durchgängig täterorientierte Sachbearbeitung und frühzeitige Einbindung aller Beteiligten sind die maßgeblichen Grundsätze.
Dies sind insbesondere, die gemeinsame Entwicklung und Umsetzung institutionsübergreifender Handlungsstrategien, zeitnahe, wirkungsvolle und angemessene Reaktion auf delinquentes Verhalten.
Darüber hinaus können und sollen Opferbelange besser gestärkt werden.
Die Entwicklung einheitlicher Qualitätsstandards und die Verkürzung der Bearbeitungszeiten gehören ebenfalls zu den gemeinsamen Zielen im "Haus des Jugendrechts"
Zielgruppe der präventiven und repressiven Maßnahmen sind, durch Begehung von Straftaten und bedeutenden Ordnungswidrigkeiten auffällig gewordene Kinder und Jugendliche, mit Wohnsitz im Stadtkreis Ulm.
Darüber hinaus werden Straftaten von Heranwachsenden mit Wohnsitz und gleichzeitigem Tatort im Stadtkreis, sowie von jugendlichen und heranwachsenden Intensiv- und Schwellentätern mit Wohnsitz im Stadtkreis Ulm und im Alb-Donau Kreis, bearbeitet.
Die polizeiliche Sachbearbeitung im Stadtkreis Ulm orientiert sich im „Haus des Jugendrechts“ an den Sozialräumen der Stadt Ulm, diese Aufgaben werden durch Sozialraumteams wahrgenommen.