Service-Navigation

Suchfunktion

Entstehung

Bild der Kooperationsvereinbarung



Die baden-württembergische Landesregierung vereinbarte im Koalitionsvertrag 2011 eine Ausweitung des Kooperationsmodells „Haus des Jugendrechts“ zur Bekämpfung der Jugenddelinquenz. Die Initiative für ein Haus des Jugendrechts in Ulm wurde im Mai 2015 von einer Lenkungsgruppe der Kooperationspartner Stadt Ulm, Staatsanwaltschaft Ulm und Polizeipräsidium Ulm unter Beteiligung des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis ergriffen. Im weiteren Verlauf befasste sich eine behördenübergreifende Projektgruppe mit den Rahmenbedingungen und der konkreten Ausgestaltung des Hauses des Jugendrechts in Ulm. Die Ergebnisse der Arbeit der Projektgruppe mündeten in einer Kooperationsvereinbarung, welche am 19. Februar 2019 unterzeichnet werden konnte. Vor allem die Suche nach einem geeigneten Objekt gestaltete sich nicht einfach, zumal die zentrale Lage des Objektes als mitentscheidend für die Akzeptanz und das Gelingen des geplanten Vorhabens erachtet wurde. Glücklicherweise konnte mit der Immobilie in der Schaffnerstraße 3 eine aus Sicht aller Beteiligten perfekte Punktlandung gemacht werden. So befindet sich das Haus des Jugendrechts in der Ulmer Innenstadt und in unmittelbarer Nachbarschaft zur Staatsanwaltschaft und zum Amts- und Landgericht Ulm und ist auch mit dem ÖPNV gut erreichbar. Als die nötigen Umbauarbeiten im Objekt Schaffnerstraße 3 fertiggestellt waren, konnten die Kooperationspartner aus Stadt, Polizei und Staatsanwaltschaft Anfang 2020 in den lang ersehnten Echtbetrieb gehen.

Bereits seit Anfang 2018 arbeiten die drei Partner des Hauses des Jugendrechts Ulm quasi virtuell miteinander, wobei sie beispielsweise im Rahmen von Fallkonferenzen auf aktuelle Entwicklungen bei jungen Straffälligen behördenübergreifend reagierten und ihre zukünftige enge Zusammenarbeit bereits erprobten.

Das Ulmer Haus des Jugendrechts ist das fünfte in Baden-Württemberg und eines von 20 im gesamten Bundesgebiet.

Fußleiste